FSK 0
Ohne Altersbeschränkung freigegeben.
Ein Kinobesuch wird frühestens ab 3 Jahren empfohlen, da optische und akustische Reize im Kino unabhängig vom Filminhalt oftmals überfordernd auf Kleinkinder wirken können.
FSK 6
Ab 6 Jahren freigegeben.
Kinder unter 6 Jahren erhalten auch in Begleitung Erziehungsberechtigter, älterer Geschwister, sonstigen Verwandten oder schriftlich bevollmächtigter Personen (z.B. im Rahmen von Kindergeburtstagen) keinen Zutritt.
FSK 12
Ab 12 Jahren freigegeben.
Die FSK-12-Grenze erlaubt es, auch Kindern ab 6 Jahren den Kinobesuch in Begleitung erziehungsberechtigter Personen zu gewähren.
FSK 16
Ab 16 Jahren freigegeben.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten grundsätzlich keinen Zutritt – auch nicht in Begleitung ihrer Eltern, Verwandten, älteren Geschwistern oder anderweitig bevollmächtigten Erwachsenen.
FSK 18
Keine Jugendfreigabe.
Vorstellungen ab 18 Jahren sind ausschließlich und ausnahmslos für volljährige Personen zugänglich.
Die Begleitung durch eine Aufsichtsperson ist in jedem Fall erforderlich für…
…Kinder ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist.
…Jugendliche unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist.
…Jugendliche ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
Die hier geltenden Jugendschutzregelungen beziehen sich vollständig auf das Jugendschutzgesetz. Die Einhaltung und Umsetzung der aufgeführten Regelungen sieht für die Theaterleitung keinerlei Spielraum für Kulanz oder sonstige Ausnahmen vor.
Die subjektive Einschätzung Erziehungsberechtigter im Bezug auf die altersunabhängige Reife ihrer Kinder oder die Verträglichkeit einzelner Filmbeiträge ist grundsätzlich nicht höher zu gewichten als das Jugendschutzgesetz und somit gegenstandslos.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass weder Mitarbeitende des Serviceteams noch der Theaterleitung aufgrund individueller Argumente oder sonstiger Beweggründe von FSK- oder Jugendschutzregelungen abweichen werden.